Implementieren Sie RESPECT PRIVACY

Um dies zu erreichen bietet ecolaw die unterschiedlichsten Leistungen, von der Stellung des externen Datenschutzbeauftragten bis hin zu abrufbaren Einzelleistungen.

Die unterschiedlichen Vorgehensweisen:

Wenn wir in Ihrem Unternehmen den externen Datenschutzbeauftragten stellen sollen, dann wird Sie ein Kollege von uns vor Ort besuchen und eine erste Bestandaufnahme, die sogenannte Erstaufnahme, durchführen. Fakten, die an diesem Tag noch nicht geklärt werden können, werden immer weiter zusammengetragen, bis sich eine komplette Bestandaufnahme Ihrer Daten ergeben. Die Erstaufnahme und der Erstaufnahmeprozess ist eine Leistung, die Sie auch als Einzelleistung bei uns abrufen können.

Mit dem ersten Besuch bei Ihnen, also mit der ersten Aufnahme Ihrer Daten bei uns, können Sie uns als Ihren externen Datenschutzbeauftragen offiziell benennen. Wir übernehmen nun für Sie die Korrespondenz und Formalitäten mit der für Sie zuständigen Aufsichtsbehörde. Die Benennung des externen Datenschutzbeauftragten ist wiederum eine Einzelleistung, die monatlich oder als Jahrespauschale abgerechnet wird. Viele unserer Kunden wählen eine Variante, in der die monatliche Gebühr etwas höher ist und Sie dafür noch einen monatlichen datenschutzrechtlichen Support erhalten. Natürlich können Sie auch weitere Einzelleistungen in Anspruch nehmen.

Diese Einzelleistungen, die bei uns oft von unseren Kunden, auch von denen, die keinen Datenschutzbeauftragten benennen müssen oder bereits einen internen Datenschutzbeauftragten haben, gebucht werden, sind u.a.:

  • Schulung der Mitarbeiter und der Geschäftsführung zu speziellen datenschutzrechtlichen Themen; Fortbildung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu Spezialthemen;
  • Erstellen sämtlicher in einem Unternehmen wichtiger datenschutzrechtlicher Dokumente inkl. dem ggf. erforderlichen persönlichen Telefonsupport (Verfahrensverzeichnis, TOMs, Auskuftsverlangen, Rechtsfolgenabschätzungen etc.);
  • Webseiten Check (inkl. Prüfung der Datenschutzerklärung);
  • Erstellung rechtssicherer Datenschutzerklärungen (DSE) für alle Bedürfnisse, wie bspw. für die eigene Webseite, Apps, Webshops; Veranstaltungen, Mitgliederverwaltung usw.;
  • grundsätzliche datenschutzrechtliche Beratung – im Falle einer erforderlichen Rechtsberatung unter Hinzuziehung der IT-Rechts-Kanzlei König&Kollegen, Rechtsanwälte in der Speicherstadt;
  • Erstellung von Datenschutzkonzepten;
  • Erstellung und Durchführung von Webinaren (z.B. für die Mitarbeiterschulung);
  • Durchführung von vor Ort Audits sowohl im eigenen Unternehmen, als auch bspw. bei der Überprüfung von Dienstleistern und Vertragspartnern;
  • Durchführung von DSFA – Datenschutzfolgenabschätzungen
  • Erstellung und Überprüfung von Verarbeitungsvereinbarungen im Rahmen der Auftragsverarbeitung;
  • Kontrolle der Dienstleister auf Einhaltung der vereinbarten datenschutzrechtlichen Standards;
  • Betreuung bei Auskunftsverlangen betroffener Personen nach Art. 15 DSGVO;
  • Datenschutz als Imagefaktor für das eigene Unternehmen herausarbeiten in Zusammenarbeit spezialisierten Agenturen und Textern;

Da dies alles nur ein kleiner Überblick ist, bitten wir Sie uns anzurufen, um weitere Fragen erläutern zu können.