Auch Google ist im Zugzwang, da das Data-Privacy-Shield nach der Ungültigkeits-Erklärung durch den EuGH keine Legitimationsquelle für Datenübertragungen in die USA mehr darstellt. Aus diesem Grund hat das Unternehmen heute eine Informations-E-Mail an seine Partner / Kunden versendet, in der es deutlich macht, dass es bestehende Datenverarbeitungsverträge um die Standardvertragsklauseln ergänzen möchte. Sämtliche Übertragungen von europäischen Daten sollen ab dem 12.08.2020 auf Grundlage der Standardvertragsklauseln der EU-Kommission erfolgen.

In der E-Mail von Google heißt es detailliert:

Wichtige Updates zur GDPR-Konformität:

Sehr geehrter Partner,

Infolge des jüngsten Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union zu Datenübermittlungen, durch das das EU-US-Privacy Shield ungültig geworden ist, wird Google für die Übertragung von personenbezogenen Daten zu Online-Werbung und Messungen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, der Schweiz und Großbritannien zu Standardvertragsklauseln (SCCs) übergehen. Wir werden daher unsere bestehenden Datenverarbeitungsbedingungen für Google Ads, die Datenschutzbedingungen für Google Ads Controller-Controller und die Datenschutzbedingungen für Google Measurement Controller-Controller aktualisieren, um die entsprechenden SCCs, wie sie von der Europäischen Kommission angenommen wurden, hinzuzufügen. Wir nehmen diese Aktualisierungen ausschließlich im Hinblick auf die GDPR-Konformität vor. Die Aktualisierungen verleihen Google keine zusätzlichen Rechte an den Daten.

Wenn die Google-Anzeigen-Datenverarbeitungsbedingungen oder die Google-Anzeigen-Controller-Datenschutzbedingungen bereits Bestandteil Ihres Vertrags sind (oder wenn Sie die Google Measurement Controller-Controller-Datenschutzbedingungen, sofern vorhanden, gesondert akzeptiert haben), gelten die Aktualisierungen ab dem 12. August 2020. (…)“

Weitere Informationen / News stellt Google unter diesem Link bereit: https://privacy.google.com/businesses/compliance/#!#gdpr