Der Koalitionsvertrag der neuen Regierung war in der vergangenen Woche in aller Munde. Insbesondere zum Datenschutz gab es hier einige relevante Passagen, die deutliche Veränderungen mit sich bringen könnten. Ein konkretes Ziel der kleinen Koalition soll es sein die Datenschutzaufsicht zu „reformieren“ und sie bei der Bundesdatenschutzbeauftragten zu „bündeln“. Dies könnte bedeuten, dass die derzeit föderale Struktur aufgelöst wird und das Thema Datenschutz beim BfDI zentralisiert wird. Geht es jetzt also den Landesdatenschutzbehörden an den Kragen?

Derzeit gibt es in Deutschland 18 Aufsichtsbehörden für den Datenschutz. Dazu zählen neben der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit (BfDI) die Datenschutzbehörden der 16 Bundesländer sowie die Datenschutzbeauftragte der Religionsgemeinschaften und die Rundfunkdatenschutzbeauftragte.

Zu diesem Thema heißt es im Koalitionsvertrag: „Datenschutz entbürokratisieren: Wir reformieren die Datenschutzaufsicht und bündeln sie beim Bundesdatenschutzbeauftragten. Wir wollen unter Berücksichtigung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung und im Rahmen des europäischen Rechts Lösungen entwickeln, um im Datenschutzrecht aufwändige Einwilligungslösungen für eine komfortablere Nutzung staatlicher Serviceleistungen durch unbürokratische Widerspruchslösungen zu ersetzen.“

Außerdem heißt es: „Die Datenschutzkonferenz (DSK) verankern wir im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), um gemeinsame Standards zu erarbeiten. Wir nutzen alle vorhandenen Spielräume der DSGVO, um beim Datenschutz für Kohärenz, einheitliche Auslegungen und Vereinfachungen für kleine und mittlere Unternehmen, Beschäftigte und das Ehrenamt zu sorgen. Auf europäischer Ebene wollen wir erreichen, dass nicht-kommerzielle Tätigkeiten (zum Beispiel in Vereinen), kleine und mittelständische Unternehmen und risikoarme Datenverarbeitungen (zum Beispiel Kundenlisten von Handwerkern) vom Anwendungsbereich der Datenschutzgrundverordnung ausgenommen werden. Im Interesse der Wirtschaft streben wir eine Bündelung der Zuständigkeiten und Kompetenzen bei der Bundesdatenschutzbeauftragten an. Sie soll dann Bundesbeauftragte für Datennutzung, Datenschutz und Informationsfreiheit sein.“

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Louisa Specht-Riemenschneider hat sich bereits zu dem Koalitionsvertrag geäußert und sich in Hinblick auf die Wirtschaft bereit erklärt, die Datenschutzaufsicht zu übernehmen. Bei LinkedIn hat sie dabei auf einen Beitrag aus dem Jahre 2022 bezüglich der „Reform der Datenschutzaufsicht: Optionen und Grenzen einer Zentralisierung“ verwiesen. In diesem Beitrag wurde unter anderen nachfolgendes geschrieben:„Nicht weniger als 18 Aufsichtsbehörden wachen in Deutschland auf Bundes- und Länderebene über den Schutz personenbezogener Daten. Die Vielstimmigkeit ihres Chores lässt in Politik und Wirtschaft Forderungen nach einer grundlegenden Aufsichtsreform ertönen. Diese soll eine einheitlichere Rechtsauslegung und -anwendung sicherstellen.“

In ihrem Beitrag kommen die Autoren zum nachfolgenden Ergebnis: „Die Bundesregierung hat die Notwendigkeit, die deutsche Datenschutzaufsicht zu reformieren, klar benannt. Über den besten Weg hin zu mehr Rechtssicherheit und effektiverem Datenschutz lässt sich jedoch trefflich streiten. Gegenüber einer Institutionalisierung der DSK, wie sie die Bundesregierung anstrebt, erweist sich die Kompetenzübertragung für den privaten Verarbeitungssektor auf den BfDI als vorzugswürdig. Ihr stehen weder die unionsrechtlich vorgegebene völlige Unabhängigkeit der Landesdatenschutzbeauftragten aus Art. 8 Abs. 3 GRCh bzw. Art. 52 DSGVO noch die Vorgaben des nationalen Verfassungsrechts entgegen. Der Bund verfügt insoweit über die notwendige Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz. Die Aufsicht beim BfDI zu bündeln, ließe sich auf Art. 87 Abs. 3 Satz 1 GG stützen. Auch BfDI-Außenstellen wären grundsätzlich verfassungskonform.“

Aus der Welt der Datenschutz-Gemeinschaft sind die Stimmen zu diesen Überlegungen sehr vielfältig. Die eine Seite begrüßt die Reform und erhofft sich mehr Einheitlichkeit in Bezug auf den Datenschutz. Die andere Seite kritisiert, dass selbst mit 18 Behörden die Bearbeitungszeiten sehr langwierig sind und sich diese beim Abbau von mehreren Behörden noch verlängern könnten. Wir halten Sie in jedem Fall auf dem Laufenden, was die Umstrukturierung angeht.

Quellenangabe:

  • Koalitionsvertrag zwischen CDU, SPD und CSU, abgerufen am 14.04.2025 unter: https://www.wiwo.de/downloads/30290756/7/koalitionsvertrag-2025.pdf
  • Artikel „Schafft Deutschland die Datenschutz-Aufsichtsbehörden in den Bundesländern ab?“, abgerufen am 14.04.2025 unter: https://steigerlegal.ch/2025/04/10/datenschutz-aufsicht-reform-deutschland/
  • DSK „Die Datenschutzbehörden“, abgerufen am 14.04.2025 unter: https://www.datenschutzkonferenz-online.de/datenschutzaufsichtsbehoerden.html
  • Beitrag von 2022 von Mario Martini und Jonas Botta: „Reform der Datenschutzaufsicht: Optionen und Grenzen einer Zentralisierung“, abgerufen am 14.04.2025 unter: https://www.isw-isb.de/fileadmin/Content/temp/DOV_15_2022_Inhalt_schutz.pdf

Autorin:

Sabrina Reinecke [SRE], externe betriebliche Datenschutzbeauftragte (TÜV-Zertifizierung)