Vor kurzem gab es wieder einmal ein lehrreiches Beispiel aus der Praxis, das untermauert, dass wir als Datenschutzbeauftragte unseren Mandanten aus gutem Grund immer wieder die fristgerechte Beantwortung von Auskunftsersuchen sowie die Meldung von Datenpannen empfehlen.
Dieses Mal hat es die italienische Sozialgenossenschaft Cooperative Sociale Coopselios getroffen, die sich auf persönliche Pflege- und Betreuungsleistungen spezialisiert hat. Ein Patient hatte ein Auskunftsersuchen an die Cooperative Sociale Coopselios gerichtet, worauf das Unternehmen unglücklicherweise nicht fristgerecht binnen eines Monats reagiert hatte. Die Folge dessen war, dass die italienische Datenschutzbehörde Garante per la protezione dei dati personali ein Bußgeld in Höhe von 10.000 Euro verhing, da das Unternehmen neben Art. 15 DSGVO (Auskunftsrecht der betroffenen Person) auch gegen den Art. 12 DSGVO (Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person) verstoßen hatte.
Natürlich gibt es weitaus höhere Bußgeldsummen. Dennoch ist eine Strafe von 10.000 Euro für einen einzelnen Fall, für ein klein- oder mittelständiges Unternehmen, eine große Summe, die zudem vermeidbar ist.
Quellenangabe:
- Artikel „Top 5 DSGVO-Bußgelder im September 2025“, abgerufen am 16.10.2025 unter: https://www.dr-datenschutz.de/top-5-dsgvo-bussgelder-im-september-2025/
Autorin:
Sabrina Reinecke [SRE], externe betriebliche Datenschutzbeauftragte (TÜV-Zertifizierung)
