Die österreichische Datenschutzbehörde hat entschieden, dass die Erhebung einer E-Mail-Adresse in einem einfachen Single Opt-In-Verfahren das Recht auf Geheimhaltung des österreichischen § 1 Abs.1 DSG verletzt. Der Betreiber eines Online-Portals verstoße gegen Art. 32 DSGVO („Sicherheit der Verarbeitung“), wenn er keine geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen vorhalte, die sicherstellen, dass eine für die Anmeldung auf […]