Nach § 4f BDSG muss der externe betriebliche Datenschutzbeauftragte die erforderliche Sachkunde besitzen.

Noch gibt es keine gesetzlichen Vorgaben für die Art & Weise der geforderten Qualifikation. Deshalb lohnt es sich, die Qualifikation des zu bestellenden externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten etwas genauer anzuschauen.

Unser Geschäftsführer erlangte die Fachkunde durch Studium der Rechtswissenschaften, zwei Staatsexamen, internationales Zusatzstudium im Europarecht und die zusätzliche Spezialisierung durch die Fachanwaltschaft für Informationstechnologierecht und gewerblichen Rechtsschutz. Zudem verfügt unser Geschäftsführer über 20 Jahre praktische Erfahrung in der nationalen und internationalen Praxis, insbesondere im nationalen und internationalen Telekommunikations- und IT-Recht. Schließlich ist er auch in der Fachanwaltsfortbildung tätig und bildet selbst Datenschutzbeauftragte aus.

Es ist Ihre Entscheidung, ob Sie auf eine entsprechende Ausbildung und Erfahrung zurückgreifen oder ob Sie lieber jemanden beauftragen, der diese Sachkunde an einem „Wochenendseminar“ erworben hat.