Seit dem 25.05.2018 ist die

EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) anzuwenden! 

Dementsprechend müssen bspw. alle Unternehmen ab 10 Mitarbeiter einen externen betrieblichen Datenschutzbeauftragen bennen.

Handeln Sie jetzt!

neuigkeiten rund ums thema datenschutz

was wir bieten

Mitarbeiterschulungen:

Wir schulen Ihre Mitarbeiter im Umgang mit dem betrieblichen Datenschutz.

Betrieblicher Datenschutzbeauftragter:

Auf Wunsch stellen wir für Sie den betrieblichen Datenschutzbeauftragten gem. § 4f BDSG und übernehmen alle damit verbundenen Aufgaben.

Datenschutzaudit:

Wir begleiten Sie bei Datenschutzaudits gem. § 9a BDSG sowie bei Auftraggeberaudits im Rahmen von Überprüfungen nach § 11 BDSG.






Auftragsdatenverarbeitung:

Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um die Auftragsdatenverarbeitung gem. § 11 BDSG.

Preise:

Fordern Sie noch heute Ihr kostenloses Angebot oder Ihren kostenlosen Termin für eine Erstberatung an.

Qualifizierte Beratung:

Wir erbringen keine Rechtsdienstleistungen i.S.d. § 2 Abs 1 RBG, obwohl unsere externen betrieblichen DSB teilweise auch zugelassene Rechtsanwälte sind. Sollte im Rahmen unserer Tätigkeit einmal die qualifizierte rechtliche Prüfung des Einzelfalls erforderlich sein, so vermitteln wir gerne entsprechend qualifizierte IT-Rechtsanwälte und Fachanwälte für Informationstechnologierecht.

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Datenschutz und Datensicherheit für Unternehmen

Unsere Standorte:

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