Die schwedische Datenschutzbehörde IMY belegte die Stockholmer Nahverkehrsgesellschaft „SL“ mit einem Bußgeld in Höhe von 1.566.125 €, da diese Fahrkartenkontrolleure mit Körperkameras ausgestattet hatte, die eine große Anzahl von Personen (täglich mehrere hunderttausend) ohne deren Wissen per Video und Audio überwachten.

Der Zweck der Körperkameras war laut SL die Dokumentation von Vorfällen, das Aufzeichnen von bedrohlichen Situationen sowie die verbesserte Adressierung von Bußgeldern. Die Kontrolleure wurden explizit angewiesen, die Kameras während der ganzen Fahrt laufen zu lassen. Eine Information der Betroffenen über die Aufzeichnung und Abhörung erfolgte in keiner Weise.

Die Datenschutzbehörde bewertete die Maßnahmen als nicht zweckgemäß und verhängte gegen die Verletzungen der Art. 5 Abs. 1 lit a), c) DSGVO (Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, Treu und Glauben, Transparenz, sowie Datenminimierung), Art. 6 Abs. 1 lit f) DSGVO (Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, berechtigtes Interesse) sowie Art. 13 (Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person) das oben genannte Bußgeld.

Quellenangaben:

  • DSGVO Portal, abgerufen am 30.06.2021 unter https://www.dsgvo-portal.de/dsgvo-bussgeld-gegen-storstockholms-lokaltrafik-2021-06-21-SE-1367.php