Vor einigen Monaten haben wir bereits darüber informiert, dass die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung (ODR) aufgrund der EU-Verordnung 2024/3228 eingestellt wird. Dies war nun zum 20. Juli 2025 endgültig der Fall. Seit diesem Datum ist die Übergangsfrist zur Aktualisierung der Webseiten abgelaufen und es ist dringend Handlungsbedarf geboten, da ansonsten eine Abmahngefahr für Ihre Webseite besteht. Sofern rechtliche Texte auf Ihrer Website (AGB, Impressum, Datenschutzerklärung) bislang noch den entsprechenden (zuvor verpflichtenden) ODR-Hinweis enthalten, müssen Sie diesen nun unverzüglich entfernen. Dies betrifft insbesondere das Impressum und die AGB.
Auch wenn es hierzu noch keine belastbare Rechtsprechung gibt, ist zu erwarten, dass die Abmahnpraxis in einem fortbestehenden ODR-Hinweis nach Einstellung der Plattform eine Irreführung der Verbraucher sieht und versucht, aufgrund dessen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zu erwirken. Dies gilt es unbedingt zu vermeiden – nicht zuletzt, um Ihren Kunden zu zeigen, dass Ihre Website professionell betreut und stets aktuell ist.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Überprüfung und Anpassung Ihrer rechtlichen Texte. Sprechen Sie uns einfach an, damit wir die notwendigen Änderungen zeitnah vornehmen können.
Autorin:
Sabrina Reinecke [SRE], externe betriebliche Datenschutzbeauftragte (TÜV-Zertifizierung)
