Oder auch: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Das Landgericht und nun auch Oberlandesgericht Dresden sahen sich kürzlich mit der Frage konfrontiert, wer für eine Datenschutzpanne haftet, wenn der Vertrag mit dem Auftragsverarbeiter längst beendet wurde. Im vorliegenden Fall hatte die Beklagte, welche einen Musikstreamingdienst betreibt, den Vertrag mit einem in Israel ansässigen Auftragsverarbeiter bereits […]