Mit der Einschulung beginnt für Kinder ein spannender neuer Lebensabschnitt, den Eltern und Verwandte oft mit Fotos festhalten möchten. In Zeiten analoger Kameras war dies unproblematisch, doch heutzutage werden solche Aufnahmen schnell mit dem Smartphone gemacht und möglicherweise direkt in sozialen Medien geteilt. Dies birgt datenschutzrechtliche Herausforderungen, da die Bilder einmal online oft nicht mehr zurückgenommen werden können. Die Datenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen, Bettina Gayk, betont deshalb die Bedeutung, die Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten zu respektieren.
Grundsätzlich dürfen Eltern zwar Fotos ihres eigenen Kindes machen, auch wenn andere Kinder im Hintergrund zu sehen sind, solange diese Aufnahmen nur im privaten Umfeld geteilt werden. Schwieriger wird es jedoch, wenn die Bilder in sozialen Netzwerken veröffentlicht werden sollen. Hier empfiehlt es sich, nur in geschlossenen Gruppen oder passwortgeschützten Bereichen zu posten. Zudem sollten sowohl Eltern als auch Schulen die Einwilligung der betroffenen Personen einholen, bevor Fotos online gestellt werden. Schulen können dazu spezielle Fotozonen einrichten, um sicherzustellen, dass niemand unfreiwillig fotografiert wird.
Quellenangabe:
- Artikel: „Fotos zur Einschulung: Früher normal, heute ein Fall für die DSGVO“, abgerufen am 20.08.2024 unter: https://www.heise.de/news/Fotos-zur-Einschulung-Frueher-normal-heute-ein-Fall-fuer-die-DSGVO-9839397.html
Autorin:
María Aguilar [MAG], Mitarbeiterin im Datenschutz