Der ADAC hat in zwei Untersuchungen aus dem Jahre 2015 und 2019 Steuergeräte ausgebaut und diese genau analysiert. Das Ergebnis war, dass es eine Kommunikation zwischen dem Fahrzeug und dem Hersteller gab, in der bspw. Daten über das Fahrverhalten, den durchschnittlichen Benzinverbrauch oder GPS-Daten übermittelt wurden.

Die Art der übermittelten Daten ist dabei abhängig vom jeweiligen Fahrzeugtyp und seiner individuellen Ausstattung. Fakt ist, dass in jedem modernen Auto heutzutage bis zu 8 oder mehr SIM-Karten verbaut sind, die lustig „nach Hause“ funken. Dabei lassen sich aus einer Vielzahl der Informationen Rückschlüsse auf das individuelle Fahrverhalten ziehen und Nutzungsprofile erstellen. Dies gewinnt insbesondere mit der zunehmenden Digitalisierung der Fahrzeuge an Bedeutung.

Der ADAC fordert hier mehr Transparenz gegenüber den Autofahrern / -besitzern, mehr Entscheidungsbefugnis der Beteiligten sowie einen freien Zugang zu den eigenen Daten. Dieser Anspruch bezieht sich auf die Betroffenenrechte als Fahrzeugführer und -besitzer, wie z.B. das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO oder das Recht auf Datenübertragung gem. Art. 20 DSGVO. Dies gilt natürlich nur in Bezug auf personenbezogene Daten. Für reine technische Informationen ohne Personenbezug gibt es derzeit noch keine rechtliche Pflicht zur Datenteilung. Automobilhersteller müssten zu zeitgemäßer Datensicherheit verpflichtet werden und hier zu bspw. einen neutralen Nachweis vorlegen (z.B. eine Zertifizierung gemäß Common Criteria ISO/IEC 15408 über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik – BSI). Fahrzeugbesitzer müssten die Datenerhebung bzw. -weiterleitung nicht gesetzlich vorgeschriebener Daten wie bspw. eCall so unkompliziert abschalten können, wie es zum Beispiel bei dem Beifahrer-Airbag der Fall ist.

Quelle: Artikel „Gläserner Autofahrer: Der ADAC fordert mehr Transparenz“, abgerufen am 20.01.2020 unter https://www.dr-datenschutz.de/glaeserner-autofahrer-der-adac-fordert-mehr-transparenz/