Ähnlich wie es auch schon bei Facebook und Instagram der Fall war, hat nun auch die Plattform LinkedIn ihre Datenschutzrichtlinien und Nutzungsbedingungen geändert. Seit dem 03.11.2025 werden die Daten der Nutzer von LinkedIn zu Zwecken des KI-Trainings verwendet, insofern die Nutzer nicht aktiv widersprechen. Um die eigenen Daten vor der KI-Verarbeitung durch LinkedIn zu schützen, müssen sich die Linkedin-Nutzer proaktiv (!) durch ihre Privatsphäre-Einstellungen klicken und den von LinkedIn gesetzten Zustimmungsstatus in die Verarbeitung ihrer Daten deaktivieren.

Bei der Umsetzung dieses Vorhabens beruft sich die Plattform auf ihr berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, das sie in der Nutzung der Daten zu Optimierungszwecken der Plattform begründet, u.a. in Hinblick auf die Nutzererfahrung und die Jobsuche. Die Plattform lehnt sich dabei an einen ähnlichen Fall von Meta an, in dem es eine Entscheidung der irischen Datenschutzbehörde zu Metas Gunsten gegeben hatte.

Es bleibt LinkedIn-Nutzern, die nicht möchten, dass die Plattform die eigenen Daten für KI-Trainingszwecke verwendet, folglich nichts anderes übrig als proaktiv den Zustimmungsstatus für Verarbeitungen dieser Art zu deaktivieren. Die Möglichkeit dazu findet sich im Bereich „Datenschutz“ unter der Option „Daten zur Verbesserung generativer KI”. Zu beachten ist hierbei allerdings auch, dass der Widerspruch ab dem Zeitpunkt greift, an den der Nutzer diesen getätigt hat, sich allerdings nicht auf Verarbeitungen in der Vergangenheit auswirkt.

Quellenangabe:

  • Artikel „LinkedIn verwendet Nutzerdaten zum KI-Training“, abgerufen am 20.11.2025 unter: https://www.dr-datenschutz.de/linkedin-verwendet-nutzerdaten-zum-ki-training/

Autorin:

Sabrina Reinecke [SRE], externe betriebliche Datenschutzbeauftragte (TÜV-Zertifizierung)