Eine Bank in Belgien hat im Dezember 2021 ein Bußgeld in Höhe von 75.000 Euro erhalten, da es einen Interessenskonflikt bezüglich der Position des Datenschutzbeauftragten gegeben hatte.

So war der Datenschutzbeauftragte der Bank zugleich der Leiter der Abteilung, in der personenbezogene Daten verarbeitet werden. Die Argumentation der Bank, dass der Abteilungsleiter die Verarbeitung nur beaufsichtige, ließ die Datenschutzbehörde dabei nicht gelten. Laut der Behörde sei der Abteilungsleiter dennoch nicht in der Lage unbefangen seiner Aufgaben als Datenschutzbeauftragter im Sinne des Art. 39 DSGVO nachzugehen.

Dieses Bußgeld verdeutlicht, wie wichtig es ist eine geeignete Person auszuwählen.

Quelle: DSGVO-Portal, abgerufen unter: https://www.dsgvo-portal.de/dsgvo-bussgeld-gegen-bank-2021-12-16-BE-1688.php