Technische und organisatorische Maßnahmen des Arbeitgebers:
- Software auf dem aktuellen Standaktive Schutzsystem (z.B. Firewall)
- verschlüsselte Datenspeicherung
- Einwahl in die IT-Infrastruktur nur über gesicherte Verbindung (VPN)
- Rechtemanagement: Lese- und Schreibrechte aufs Nötigste reduziert
- starke Passwortrichtlinie als Standard
Technische und räumliche Maßnahmen im Zuhause der Mitarbeiter:
- heimisches WLAN-Netzwerk: durch ein angemessenes Passwort und Verschlüsselung gesichert
- Nutzung von ausschließlich firmeninternen, verschlüsselten Datenträgern
- keine Schnittstellen (USB) oder Nahfeldtechnologien (Bluetooth, Infrarot)
- örtliche Arbeitsplatzwahl ist diskret
Sensibilisierung der Mitarbeiter:
- Sensibilisierung der Mitarbeiter
- Schulungen für Mitarbeiter zur Sensibilisierung, Aufzeigen Schutzpflichten
- Geheimhaltungsverpflichtung, datenschutzorientiertes Verhalten zeigen
- nur betriebliche Software nutzen
- Laptops sperren beim Verlassen des Arbeitsplatzes (auch vor Partner / Familie), Nutzung eines Blickschutzfilters
- Richtlinien und Vereinbarungen zum Homeoffice aushändigen
Bei weiteren Fragen können Sie sich gern an uns wenden!
Quelle: Artikel „Rechtliche Grundlagen: Datenschutz und Datensicherheit im Homeoffice“, abgerufen am 08.04.2020 unter https://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschutz-und-Datensicherheit-im-Homeoffice-4698301.html