Die Luft wird dünner: Fast ein Jahr nach dem Schrems II-Urteil vom 16.07.2020 haben mehrere deutsche Aufsichtsbehörden (z.B. Berlin, Brandenburg, Bayern, Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Niedersachsen) eine länderübergreifende und koordinierte Prüfung internationaler Datentransfers angestoßen. Dazu haben die Behörden gemeinsam erarbeitete Fragebögen an verschiedene Unternehmen versendet, um den Umgang mit internationalen Datentransfers zu kontrollieren.

Neben der Beantwortung der Fragebögen (z.B. zu den Themen Bewerberportale, Konzerninterner Datenverkehr, Mailhoster, Tracking, Webhoster) wurden Unternehmen auch aktiv aufgefordert Kopien der abgeschlossenen Standardvertragsklauseln im Zusammenhang mit Datenübermittlungen in Drittstaaten vorzulegen. Die Fragebögen zu den unterschiedlichen Themen sind auf der Webseite des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (https://www.lda.bayern.de/de/thema_schrems2_pruefung.html) einzusehen. Es wird vor allem deutlich, dass Datenübermittlungen in Drittstaaten, die über keinen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission verfügen, zunehmend zu einer Art Minenfeld für die Unternehmen werden.

Quellenangaben:

  • Artikel „Schrems II: Aufsichtsbehörden prüfen internationale Datentransfers“, abgerufen am 30.06.2021 unter https://www.dr-datenschutz.de/schrems-ii-aufsichtsbehoerden-pruefen-internationale-datentransfers/?utm_source=mailpoet&utm_medium=email&utm_campaign=+
  • Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht, Koordinierte Prüfung internationaler Datentransfers, abgerufen am 30.06.2021 unter https://www.lda.bayern.de/de/thema_schrems2_pruefung.html