Dieses Glossar soll als Nachschlagewerk für datenschutzrechtliche Begriffe zum Grundverständnis dienen. Es ist derzeit im Aufbau und wird stetig ergänzt.

Europa

  • EuGH: Europäischer Gerichtshof, Sitz in Luxemburg, oberstes rechtsprechendes Organ der Europäischen Union.
  • EDSA: Europäische Datenschutzausschuss (EDSA). Besteht aus Vertretern der nationalen Datenschutzbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB). Der EDSA hat seinen Sitz in Brüssel und ist eine unabhängige europäische Einrichtung, die zur einheitlichen Anwendung der Datenschutzvorschriften in der gesamten Europäischen Union beiträgt. Weitere Aufgabe: Förderung der Zusammenarbeit zwischen den EU-Datenschutzbehörden.
  • EDPS (eng. European Data Protection Supervisor; deutsch „EDSB“ – Europäische Datenschutzbeauftragte): Der Europäische Datenschutzbeauftragte ist eine unabhängige Kontrollbehörde der Europäischen Union, die hauptsächlich dafür sorgt, dass das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz geachtet wird, wenn die Organe und Einrichtungen der EU personenbezogene Daten verarbeiten oder neue politische Strategien erarbeiten.
  • Europäische Kommission: Die Europäische Kommission, kurz EU-Kommission, ist ein supranationales Organ der Europäischen Union. Die Kommission überwacht die ordnungsgemäße und fristgerechte Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften. In dieser Funktion wird sie auch als „Hüterin der Verträge“ bezeichnet.

Deutschland

  • BfDI: Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, unabhängige eigenständige oberste Bundesbehörde für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Ihr Sitz ist Bonn im Ortsteil Castell. Das Amt des Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit übt derzeit Herr Ulrich Kelber aus.
  • LfDI: Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Jedes Bundesland hat hier einen anderen Ansprechpartner.
  • DSK: Datenschutzkonferenz (DSK), Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder. Beschäftigt sich mit aktuellen Fragen des Datenschutzes in Deutschland und nimmt zu ihnen Stellung.
  • BSI: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat mit Sitz in Bonn, die für Fragen der IT-Sicherheit zuständig ist.

USA

  • NTIA: „National Telecommunications and Information Administration“ (u. a. für neue Technologien zuständige Abteilung des US- Handelsministeriums).