Ab August wird in Bayern eine neue Polizei-Software namens VeRA eingeführt. Diese Abkürzung steht für ein „Verfahrensübergreifendes Recherche- und Analysesystem“, das von der US-Firma Palantir entwickelt wurde. VeRA soll die polizeiliche Ermittlungsarbeit unterstützen, indem das System verschiedene Datenbestände analysiert und Verbindungen zwischen ihnen erkennt. Ziel ist es, die Effizienz der Strafverfolgung zu steigern. Allerdings wird die Software auch kritisch betrachtet, da sie auf eine Vielzahl polizeilicher Daten zugreift und somit potenziell die Privatsphäre der Bürger gefährdet.

Der Einsatz von VeRA wird vom Bayerischen Landtag begrüßt, insbesondere aufgrund der Möglichkeit, gemeinsame Strukturen und Personengruppen schnell zu identifizieren. Kritiker bemängeln jedoch, dass die Software nicht nur Daten von Verdächtigen, sondern auch von unbeteiligten Zeugen erfasst. Dies könnte unerwünschte Konsequenzen für die betroffenen Personen haben, etwa wenn ihre Daten aufgrund von Zufällen in verschiedenen Fällen häufiger in Analysen auftauchen. Der bayerische Innenminister betont jedoch, dass VeRA nur existierende Daten für gezielte Analysen verwendet, ohne neue Daten zu generieren. Trotz dieser Bedenken stimmte der Landtag dem Einsatz von VeRA zu.

Datenschutzrechtliche Fragen bleiben jedoch im Raum, insbesondere in Bezug auf die Einhaltung der strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Sollten die Befugnisse der Software erweitert werden, etwa durch den Zugriff auf über 200 behördliche Datenbanken im Rahmen des Registermodernisierungsgesetzes, könnte dies erneut zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Es bleibt abzuwarten, ob VeRA die strengen Anforderungen an den Schutz der informationellen Selbstbestimmung erfüllen wird. [MAG]

Quellenangabe:

  • Artikel: „VeRA – die neue Polizei-Software in Bayern“, abgerufen am 13.08.2024 unter: https://www.dr-datenschutz.de/vera-die-neue-polizei-software-in-bayern/

Autorin:

María Aguilar [MAG], Mitarbeiterin im Datenschutz