Am 17.09.2023 wurde ein Bußgeld gegen Google LLC in Höhe von 86.672.879 Euro veröffentlicht. Das Bußgeld wurde von der amerikanischen Datenschutzbehörde Attorney General of California ausgesprochen, da Google gegen Art. 1 CCPA verstoßen hatte.

In dem vorliegenden Fall ging es um die unerwünschte Standortaufzeichnung von Nutzern. Dabei hatte Google sogar dann den Standort der Nutzer aufgezeichnet, wenn diese die „Standortverfolgung“ deaktiviert hatten. Die Bewegungsmuster wurden von Google zur Profilbildung genutzt, um anschließend den Nutzern personalisierte, kommerzielle Werbung einzublenden. Neben dem Datenschutz verstieß Google damit auch gegen kalifornische Verbraucherschutzgesetze.

Google gab kein Fehlverhalten zu, willigte jedoch in eine Reihe von Auflagen den Nutzern gegenüber ein, wozu eine größere Transparenz bezüglich der Standortverfolgung und der Datenverarbeitung generell, gehörte.

Quellenangabe:

– DSGVO-Portal, abgerufen am 28.09.2023 unter: https://www.dsgvo-portal.de/bussgelder/dsgvo-bussgeld-gegen-google-llc-2023-09-17-US-3174.php