Es wurde (ohne das Wissen der Betroffenen) eine Tabelle über alle Beschäftigten in der Probezeit geführt, in der Angaben, wie z.B. gesundheitliche Einschränkungen, persönliche Meinungsäußerungen, regelmäßige Teilnahme bei der Psychotherapie oder das mögliche Interesse an der Gründung eines Betriebsrats, festgehalten wurden. Auf Grundlage dieser Tabelle wurden die Betroffenen in Hinblick auf ihre Weiterbeschäftigung im Unternehmen bewertet.
Ein persönlich Betroffener meldete den Fall bei der Behörde. Die Bußgelder sind zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig. Zusätzlich zur Ahndung dieses Verstoßes verhängte die Behörde drei weitere Bußgelder in Höhe von rund 40.000 Euro gegen das Unternehmen.