Am 13.12.2023 wurde ein Bußgeld gegen das britische Verteidigungsministerium in Höhe von 350.000 GBP (407.190 Euro) verhangen, da im September 2021 eine E-Mail herausgesendet wurde, bei der die BCC-Funktion nicht genutzt wurde.

Bei der E-Mail handelte es sich um eine Mitteilung von der Abteilung für die Umsiedlung von afghanischen Ortskräften des britischen Militärs an 265 afghanische Staatsangehörige, die für die Ausreise in Frage kamen. In 55 Fällen waren sogar Profilbilder in den Kontaktinformationen der Empfänger enthalten. Hierbei handelte es sich um eine sehr gefährliche Datenpanne, da diese für die Ortskräfte lebensbedrohliche Folgen haben kann, insofern die Taliban die E-Mail ebenfalls einsehen würden.

Im Rahmen ihrer Untersuchungen stellte die britische Datenschutzbehörde ICO fest, dass es im September 2021 zu weiteren ähnlichen Datenpannen gekommen war, in denen ebenfalls E-Mail-Adressen offenlegt wurden. Ursprünglich war das Bußgeld auf eine Million Pfund datiert gewesen. Allerdings wurde dieses im Nachgang aufgrund der durch das Verteidigungsministerium ergriffenen Maßnahmen sowie durch die Berücksichtigung der Herausforderungen, unter denen die betroffene Abteilung stetig arbeitet, auf 350.000 Pfund reduziert.

Quellenangaben:

– DSGVO-Portal, abgerufen am 28.12.2023 unter: https://www.dsgvo-portal.de/bussgelder/dsgvo-bussgeld-gegen-verteidungsministerium-2023-12-14-UK-3326.php