Targeting-Tools ermöglichen es Unternehmen, ihre Zielgruppen gezielt anzusprechen, indem sie Cookies verwenden, die in modernen Browsern gespeichert werden. Diese Praxis wurde nun vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einer Entscheidung vom 27. Juni 2024 hinterfragt. Das Gericht entschied, dass Microsoft Advertising die Verwendung von Cookies ohne die ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen unterlassen muss. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Einwilligung, insbesondere in Bezug auf den Datenschutz.

Microsoft Advertising, ein Konkurrent von Google Ads, erlaubt Unternehmen, gezielte Werbung auf der Suchmaschine Bing und anderen Plattformen des Microsoft-Netzwerks zu schalten. Dabei werden Cookies eingesetzt, um die Aktivitäten der Nutzer zu verfolgen und die Effizienz der Werbekampagnen zu messen. Das Gericht stellte jedoch klar, dass Microsoft dafür verantwortlich ist, sicherzustellen, dass eine gültige Einwilligung der Nutzer vorliegt, bevor Cookies gespeichert werden. Selbst wenn die Webseiten-Betreiber vertraglich verpflichtet sind, diese Einwilligung einzuholen, liegt die Verantwortung letztlich bei Microsoft.

Diese Entscheidung betont die Notwendigkeit, bei der Verwendung von Cookies und ähnlichen Technologien stets das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) zu beachten. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die Einwilligung der Nutzer korrekt einholen und dokumentieren, um rechtlichen Problemen vorzubeugen. Datenschutz bleibt somit ein zentrales Thema bei der Nutzung von Online-Werbung und Targeting-Tools.

Quellenangabe:

  • Artikel: „Microsoft Advertising haftet bei fehlender Einwilligung selbst“, abgerufen am 03.09.2024 unter: https://www.dr-datenschutz.de/microsoft-advertising-haftet-bei-fehlender-einwilligung-selbst/

Autorin:

María Aguilar [MAG], Mitarbeiterin im Datenschutz