Die Rechtsprechung im Datenschutz hat viele zugrundeliegende Normen. EU-weit gilt seit Mai 2018 die DSGVO. Als nationale Gesetze sind in Deutschland aber auch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Telekommunikationsgesetz (TKG) und das Telemediengesetz (TMG) von Bedeutung. Angesichts dieser Vielfalt ist es gut vorstellbar, dass das Nebeneinander all dieser Gesetze zu Rechtsunsicherheiten geführt hat.

Aus diesem Grund hat der Bundesrat bereits am 28.05.2021 dem sogenannten „TTDSG“ zugestimmt, das ab dem 01.12.2021 in Kraft treten soll. Die Abkürzung steht dabei für „Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien“. Durch das TTDSG werden wesentliche Normen aus dem TKG und dem TMG zusammengefasst. In diesem Zuge erfolgt auch eine Anpassung der bisherigen Normen an die DSGVO. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) benennt als Ziel des Gesetzes „Rechtsklarheit für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der digitalen Welt zu schaffen“. Darüber hinaus sollen Diskrepanzen zwischen deutschem Recht und EU-Vorgaben beseitigt werden.

Parallel zu diesem Prozess wurde außerdem das TKG modernisiert, da Verbraucher und Unternehmen zunehmend neue Internetdienste nutzen, die als solche bisher nicht im Gesetz erfasst waren und für die es derzeit daher keine anwendbare Rechtsgrundlage gab. Hiermit sind z.B. Instant-Messaging-Dienste, webgestützte E-Mail-Dienste und Voice-over-IP-Telefonie gemeint.

Welche Neuerungen ergeben sich durch das TTDSG?

  1. Das TTDSG enthält eine Vielzahl von überarbeiten Regelungen für die Kommunikationsbranche. Das Gesetz betrifft dabei nicht nur personenbezogene Daten sondern alle Informationen, die im Rahmen der Nutzung von Telemedien und Telekommunikationsdiensten erhoben werden.
  2. Das TTDSG gilt für alle Unternehmen, die über eine Webseite oder eine App verfügen.
  3. Im TTDSG finden sich neue Bestimmungen zum digitalen Nachlass, zum Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen und zum Einwilligungsmanagement. Letzteres umfasst auch Regelungen für den nutzerfreundlichen und wettbewerbskonformen Einsatz von Cookies. Zudem enthält das TTDSG auch Vorgaben für technisch-organisatorische Maßnahmen und zur Bestandsdatenauskunft.

Welche Auswirkungen hat das TTDSG für die Unternehmen?

Da sich durch das TTDSG einige Regelungen geändert haben, müssen interne Prozesse auf die neue Gesetzesgrundlage hin angepasst werden. Dies betrifft natürlich vor allem die Telekommunikationsbranche, allerdings auch alle anderen Unternehmen, die über eine Webseite oder eine App verfügen. Hier müssen künftig die datenschutzrechtlichen Vorgaben des TTDSG erfüllt werden (z.B. in den Bereichen Einwilligungsmanagement, Anonymisierung, Pseudonymisierung). Dies gilt auch für Unternehmen, die ihren Sitz im Ausland haben, aber ihre Waren und Dienstleistungen in Deutschland anbieten (sog. „weiter Anwendungsbereich“ des TTDSG). Auch müssen die Unternehmen nach TTDSG technische und organisatorische Maßnahmen gegen Störungen treffen, die zudem den Stand der Technik berücksichtigen.

Quellenangaben:

  • DSGVO-Portal: „Bundesrat beschließt TTDSG“, abgerufen am 22.07.2021 unter https://www.dsgvo-portal.de/news/bundesrat_beschliesst_ttdsg.php
  • Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. „GDD-Praxishilfe – Das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) im Überblick“, abgerufen am 22.07.2021 unter https://www.gdd.de/downloads/praxishilfen/prax-praxishilfen-neustrukturierung/gdd-praxishilfe-ttdsg-im-ueberblick#
  • Pressemitteilung Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: „Gesetz zum Schutz der Privatsphäre in der digitalen Welt beschlossen Neue Regelungen treten am 1. Dezember 2021 in Kraft“, abgerufen am 22.07.2021 unter https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/05/20210528-gesetz-zum-schutz-der-privatsphaere-in-der-digitalen-welt-beschlossen.html