Am 08.01.2021 wurde ein Bußgeld in Höhe von 10.400.000 Euro für die notebooksbilliger.de AG durch die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Frau Barbara Thiel, bekanntgegeben. Die notebooksbilliger.de AG hatte grundlegend gegen Art. 6 Abs. 1 DSGVO (Rechtmäßigkeit der Verarbeitung) verstoßen, indem Mitarbeiter ohne vertragliche Grundlange in einem Zeitraum von mindestens zwei Jahren mit Videokameras überwacht worden. Dabei wurden u.a. die Arbeitsplätze, Verkaufsräume, sowie die Lager und Aufenthaltsbereiche erfasst. Die Videoüberwachung erfolgte weder auf bestimmte Mitarbeiter, noch auf eine bestimmte Zeitspanne begrenzt. Auch die Speicherung der erfassten Daten erfolgte bis zu 60 Tagen, was deutlich über dem erforderlichem Maß liegt.

Das Bußgeld wurde dem Unternehmen bereits im Dezember 2020 mitgeteilt. Es ist noch nicht rechtskräftig, da die notebooksbilliger.de AG umgehend Einspruch eingelegt hat und das Bußgeld als unverhältnismäßig und unrechtmäßig kritisiert hat. Das Unternehmen wird vor Gericht von den beiden Anwälten Hanno Timner (Kanzlei Morrison & Foerster) und Uwe Freyschmidt (Strafverteidiger) vertreten, die bereits im Fall von 1&1 eine deutliche Minderung des Bußgeldes erwirkt hatten (wir berichteten in unserem Dezember-Newsletter). Notebooksbilliger.de erklärt öffentlich, dass die Videoüberwachung lediglich zur nachträglichen Verfolgung der Warenflüsse bei Lagerung, Verkauf und Versand von hochwertigen IT-Produkten und nur im konkreten Bedarfsfall angewendet wurde. Es bleibt spannend.

Quelle: DSGVO Portal, Geldbußen für DSGVO-Verstöße, abgerufen am 07.01.2021 unter: https://www.dsgvo-portal.de/dsgvo-bussgeld-gegen-notebooksbilliger.de-ag-2021-01-08-DE-823.php