Am 14. Januar gab es eine gemeinsame Sitzung der Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDPS) mit den europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden, die gemeinsam den EDSA bilden. Zum Jahreswechsel hatte die Europäische Kommission den EDSA gebeten, zwei Entwürfe zu Standarddatenschutzklauseln (SDK) nach Art. 28 (Auftragsverarbeiter) und Art. 46 (Datenübermittlung vorbehaltlich geeigneter Garantien) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu erarbeiten.

Hierfür hatte unser Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, in Zusammenarbeit mit seinen Kolleginnen und Kollegen aus den einzelnen Bundesländern, die deutsche Position entwickelt.

Gemeinsam mit der EDPS hat der EDSA jeweils einen Entwurf für die Standarddatenschutzklauseln zu Art. 28 DSGVO und zu Art. 46 DSGVO erarbeitet.

Die Standarddatenschutzklauseln nach Art. 46 DSGVO sollen künftig die bisherigen bei internationalen Datenübermittlungen ersetzen. In der aktuellen Version der SDK gab es unter anderem Anpassungen an die Anforderungen der DSGVO und die Schrems II Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes.

Auch wurden SDK nach Art. 28 DSGVO erarbeitet, die bei der Vertragsgestaltung zwischen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern erstmals einen europaweit verwendbaren Standard setzen sollen. Dieser soll den Behörden und Unternehmen die Umsetzung der entsprechenden Vorgaben der DSGVO deutlich erleichtern.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, zeigt sich zufrieden mit dem Ergebnis des EDSA: Es gab intensive Verhandlungen zu den Stellungnahmen, die ich mit meinen Kolleginnen und Kollegen verabschiedet habe. EDSA und EDPS kommen zu einem klaren Urteil. Unsere deutsche Position findet sich an vielen Stellen der Papiere wieder. Dieser gemeinsame Vorschlag würde Rechtssicherheit für den Datenaustausch mit Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes bringen, ohne Einschränkungen beim Datenschutz zu machen.

Der EDSA gibt an, die aktualisierten Dokumente zeitnah auf der seiner Webseite zur Verfügung zu stellen.

Quelle: Stellungnahme zu überarbeiteten Standarddatenschutzklauseln (Bonn, den 15. Januar 2021), abgerufen am 21.02.2021 unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Pressemitteilungen/2021/01_Standarddatenschutzklauseln.html