Am 13. März 2024 wurde vom Europäischen Parlament die sogenannte „Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz (KI-Verordnung)“ der EU verabschiedet. Die Verordnung fungiert dabei als Ergänzung zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), welche das Thema KI als solches bisher nicht gesondert beinhaltet hat.

Wie wir in unseren Newslettern und auch auf unserem respect-privacy-Blog immer wieder beleuchtet haben, hat das Thema KI in der Unternehmenspraxis verstärkt an Relevanz gewonnen. Wenn hochkomplexe und intelligente Technologien im größeren Stil eingesetzt werden sollen, benötigt es auch aus Datenschutzsicht wichtige Regularien. Die KI-Verordnung ist nun ein Schritt in diese Richtung.

In seiner Pressemitteilung begrüßte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, die neue KI-Verordnung: „Es freut mich, dass der europäische Gesetzgeber eine Einigung bei der KI-Verordnung erzielen konnte. Die darin formulierten Anforderungen ergänzen bestehende Anforderungen und unterstützen deren Einhaltung. Dadurch wird der Schutz der Grundrechte, insbesondere der Datenschutz, gestärkt. Ich begrüße, dass die Datenschutzaufsichtsbehörden als Aufsicht für diverse Hochrisiko-KI-Systeme vorgesehen sind.“

Der BfDI hebt positiv hervor, dass der bereits in der DSGVO verankerte „Schutz vor automatisierter Entscheidung“ durch die KI-Verordnung noch einmal gestärkt wird. Dies ergibt sich u.a. aus der Vorgabe, dass bei KI-unterstützten Entscheidungsfindungen, eine menschliche Aufsicht gegeben sein muss. Gleichzeitig benennt der BfDI aber auch negative Aspekte. Beispielsweise seien einige der Kritikpunkte, die der EDSA (Europäischer Datenschutzausschluss) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) in ihrer Stellungnahme 2021 erarbeitet hatten, nicht berücksichtigt worden. Herr Kelber sagt hierzu: „Es ist ein Versäumnis, dass es kein klares Verbot biometrischer Fernerkennung im öffentlichen Raum gibt. Die Bundesregierung sollte die Öffnungsklausel für striktere nationale Verbote nutzen.“

Wir sind gespannt, wie das Echo auf die KI-Verordnung in der Datenschutzwelt ausfallen wird und halten Sie hier natürlich auf dem Laufenden!

Quellenangaben:

– Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Pressemitteilung 2/2024, abgerufen am 13.03.2024 unter: https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/02_KI-Verordnung.html?nn=251944