Die britische Datenschutzbehörde ICO verhängte ein Bußgeld in Höhe von 11.843 € weil bei der gemeinnützigen Organisation HIV Scotland am 03.02.2020 eine E-Mail mit einem offenen Verteiler an 105 Empfänger verschickt wurde.

Zu den Empfängern gehörten unter anderem Patientenanwälte von Personen, die in Schottland leben und an HIV erkrankt sind. Bei 65 Adressaten ließ sich aus ihrer E-Mail-Adresse ihr Name entnehmen.

Die ICO wertete dies als Verletzung des Grundsatzes der Integrität und Vertraulichkeit und kritisierte außerdem die mangelhaften technisch-organisatorischen Maßnahmen der Organisation.

Quellenangaben:

  • DSGVO Portal, abgerufen am 01.11.2021 unter https://www.dsgvo-portal.de/