Anfang Juni 2021 gab es eine wichtige Neuerung für Unternehmen mit Datentranfers in Drittländer.

Dies umfasst insbesondere Datenübermittlungen in die USA, die durch das EuGH-Urteil „Schrems II“ im Juli 2020 unzulässig geworden waren (wir berichteten). Von dem Urteil betroffen waren u.a. US-Software-Anbieter (z.B. Microsoft) oder Web-Dienste (z.B. Google Analytics, Social-Media, etc.).

Drei Jahre nachdem die DSGVO in Kraft getreten ist, hat die EU-Kommission nun neue Standardvertragsklauseln verabschiedet, die auf die Artikel der DSGVO angepasst sind und auch die Vorgaben des Schrems-II-Urteils mit berücksichtigen. Dies könnte für die Unternehmen ein Licht am Ende des Tunnels bedeuten, um Datenübermittlungen in die USA endlich mit einer neuen Legitimationsgrundlage gestalten zu können, allerdings kommt hier auch viel Arbeit auf die Unternehmen zu. Sie finden die aktualisierten Standardvertragsklauseln hier.

Wir werden Sie zum Umgang mit den neuen Standardvertragsklauseln umfassend in unserem monatlichen Newsletter informieren.