Vor kurzem haben wir Ihnen auf unserem Blog davon berichtet, wie die chinesische Regierung im Fall Corona eine App zur Überwachung der Bevölkerung entwickelt hat, die unter anderem GPS-, Verkehrs- und Gesundheitsdaten aus verschiedenen Quellen auswertet, um den Anwender zu informieren, ob er Kontakt mit Infizierten hatte. Einerlei ob Pandemie oder Panikmache: Nun hat das Virus auch Deutschland erreicht, zumindest was die Vorkehrungen in vielen Unternehmen betrifft, die ihre Mitarbeiter allesamt ins Homeoffice schicken.

Kein direkter Kontakt mehr, Meetings nur noch über Skype: sämtliche Ansteckungsquellen sollen minimiert werden. Eine Frage steht aktuell aber ganz hinten an: Wie sieht es mit dem Datenschutz im Homeoffice aus? Haben die Unternehmen auch genug Vorkehrungen getroffen, um ein sicheres Arbeiten in den eigenen vier Wänden zu gewährleisten?

Dafür bedarf es ein angemessenes Schutzkonzept, das rechtlichen und technischen Voraussetzungen gerecht wird. In jedem Fall sollte der Arbeitnehmer nur die ihm vom Arbeitgeber bereitgestellte Soft- und Hardware und eine geschützte Verbindung zum Firmennetzwerk via VPN verwenden. Darüber hinaus ist die Einhaltung der Passwort-Richtlinien, die 2-Faktor-Authentifizierung und die reine Nutzung verschlüsselter Hardware (Festplatten) sicherzustellen. Auch ist die strikte Trennung der beruflichen von der privaten Hard- und Software zu gewährleisten.

Insgesamt sind die Sicherheitsanforderungen daran zu bemessen, welche Art von Daten (projekt-, prozess- oder personenbezogenen) beim jeweiligen Mitarbeiter verarbeitet werden. Sollten Sie Fragen zu dieser Thematik haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

Quelle: Artikel „Rechtliche Grundlagen: Datenschutz und Datensicherheit im Homeoffice“, abgerufen am 15.03.2020 unter https://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschutz-und-Datensicherheit-im-Homeoffice-4698301.html