Der Einsatz von Gesichtserkennungstechnologien in Brandenburg hat zu einer intensiven Debatte geführt. Künstliche Intelligenz spielt eine immer größere Rolle in verschiedenen Bereichen unserer Gesellschaft, und die Polizei nutzt solche Technologien zunehmend zur Verbrechensbekämpfung. Mithilfe hochauflösender Kameras ist es möglich, Gesichtsdaten in Echtzeit mit polizeilichen Datenbanken abzugleichen. Doch diese Praxis ist umstritten, da Kritiker befürchten, dass die rechtlichen Grundlagen unzureichend sind und die Grundrechte unbeteiligter Personen verletzt werden könnten.
In Brandenburg wurde bekannt, dass die Polizei ein aus Sachsen stammendes System zur biometrischen Videoüberwachung in Echtzeit einsetzt, um Eigentumsdelikte zu bekämpfen. Diese Technik erfasst dabei nicht nur verdächtige Personen, sondern auch unbeteiligte Passanten, deren Gesichter mit vorhandenen Bilddaten abgeglichen werden. Dies führt zu Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und der informationellen Selbstbestimmung, insbesondere weil die betroffenen Personen häufig nicht über die Verarbeitung ihrer Daten informiert werden.
Mit der neuen KI-Verordnung, die am 1. August in Kraft trat, wird der Einsatz solcher Technologien im öffentlichen Raum nur noch unter bestimmten Umständen erlaubt. Die Nutzung biometrischer Echtzeit-Fernidentifizierungssysteme zu Strafverfolgungszwecken ist damit streng reguliert und nur in Ausnahmefällen zulässig. Die Situation in Brandenburg wirft jedoch Fragen auf, da der Einsatz zur Bekämpfung von Eigentumskriminalität als nicht ausreichend für einen solchen Eingriff angesehen werden könnte. Es bleibt abzuwarten, wie die Behörden den Einsatz dieser Technologie letztlich rechtlich rechtfertigen werden. [MAG]
Quellenangabe:
- Artikel: „Einsatz von Gesichtserkennung in Brandenburg“, abgerufen am 15.08.2024 unter: https://www.dr-datenschutz.de/einsatz-von-gesichtserkennung-in-brandenburg/
Autorin:
María Aguilar [MAG], Mitarbeiterin im Datenschutz