Mit Beschluss vom 18.2.2021 (Az.: 526 AR) wendet die Deutsche Wohnen SE ein Bußgeld wegen eines DSGVO-Verstoßes ab. Zum Hintergrund: Die Deutsche Wohnen SE musste im Oktober 2020 14,5 Millionen Euro Strafe zahlen, da sie Daten von Bewerbern speicherte und diese Daten systemseitig nicht mehr löschen konnte. Umfasst waren hiervon finanzielle Verhältnisse, Gehaltsbescheinigungen und Versicherungsdaten der Bewerber.

Die Deutsche Wohnen SE ist gegen diesen Bußgeldbescheid nun vorgegangen. Dieser wurde von der 26. Großen Strafkammer des LG Berlin gekippt, weil der Bußgeldbescheid keine Angaben zu konkreten Tathandlungen eines Organs des Unternehmens enthalten habe. Gegen diesen Beschluss hatte die Staatsanwaltschaft Berlin Beschwerde eingelegt, sodass die Sache weiterhin spannend bleibt. [NP]