Da bei der Nutzung von Mailchimp personenbezogene Daten in Form von E-Mailadressen an Server in den USA übertragen werden, ist diese Datenübermittlungen nach Ansicht des Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht unzulässig. Zwar hatte Mailchimp für die Datenübertragung Standardvertragsklauseln aufgesetzt, allerdings keine weitergehenden technischen und organisatorischen Maßnahmen ergriffen, die den Zugriff von US-Behörden auf die Daten verhindern. Solcher weitergehenden technischen und organisatorischen Maßnahmen bedarf es jedoch nach Ansicht des BayLDA bei der Verwendung von Standardvertragsklauseln zwingend, weshalb die Behörde die Nutzung von Mailchimp untersagte. [NP]