Der Einsatz von generativer KI ist nicht nur für Unternehmen, sondern auch für den öffentlichen Sektor von großer Bedeutung. Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) hat daher Leitlinien veröffentlicht, die speziell für europäische Institutionen gedacht sind, um den datenschutzkonformen Umgang mit generativer KI zu gewährleisten. Diese Leitlinien betonen die Wichtigkeit der Minimierung von personenbezogenen Daten und der genauen Kontrolle während des gesamten Lebenszyklus der KI, von der Entwicklung bis zur Anwendung. Besonders relevant ist der Hinweis, dass größere Datenmengen nicht zwangsläufig bessere Ergebnisse liefern und die Qualität der Datensätze im Vordergrund stehen sollte.
Darüber hinaus fordert der EDSB eine gründliche Validierung der KI-Systeme, um die Genauigkeit der generierten Daten sicherzustellen. Die Leitlinien unterstreichen auch die Notwendigkeit einer transparenten Information der Betroffenen über die Verarbeitung ihrer Daten und die Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten. Organisatorisch empfiehlt der EDSB eine enge Zusammenarbeit zwischen den Datenschutzbeauftragten, der Rechtsabteilung und der IT-Abteilung, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Diese Leitlinien bieten nicht nur den EU-Institutionen, sondern auch der Privatwirtschaft eine wertvolle Orientierung für den sicheren und rechtskonformen Einsatz von generativer KI. [MAG]
Quellenangabe:
- Artikel: „EDSB veröffentlicht Leitlinien zur Nutzung generativer KI“, abgerufen am 20.08.2024 unter: https://www.dr-datenschutz.de/edsb-veroeffentlicht-leitlinien-zur-nutzung-generativer-ki/
Autorin:
María Aguilar [MAG], Mitarbeiterin im Datenschutz