In den letzten Wochen gab es viele Diskussionen um das geplante „Update“ von Google Analytics. Da das weltweit führende Marketingtool für viele Unternehmen trotz des faktischen Einsatzverbots nach dem EuGH-Urteil im Juli 2020 („Schrems II“) noch immer von essentieller Bedeutung ist, erhofften sich viele Unternehmen „mehr Datenschutzkonformität“ von der kommenden Version. Tatsächlich handelt es sich bei Google Analytics 4 nicht wie erwartet um ein Update der vorherigen Version sondern um die Einführung eines vollständig neuen Analysetools mit neuer Benutzeroberfläche und einem geänderten zugrundeliegenden Datenmodell.

Der Wechsel vom aktuellen „Google Universal Analytics“ zu „Google Analytics 4“ (nachfolgend „GA 4“) ist zudem nicht ganz freiwillig. Ab dem 01. Juli 2023 werden in Universal Analytics keine Daten mehr erfasst und spätestens im Jahr 2024 ist das System gar nicht mehr nutzbar. Die Kurzfristigkeit trifft derzeit viele Unternehmen überraschend, die eher mit einer drei- bis fünfjährigen Übergangsphase gerechnet haben. Und es kommt noch dicker: Zwischen den beiden Versionen von Google Analytics soll keine Migration von bestehenden Datensätzen möglich sein. Darüber hinaus soll lediglich zwischen einer Speicherzeit der erhobenen Daten von zwei oder 14 Monaten gewählt werden können – alles darüber hinaus würde kostenpflichtig werden (Cloudspeicherung in „BigQuery“). Damit ist z.B. auch der Zugriff auf historische Daten nicht mehr uneingeschränkt möglich.

Aber der Reihe nach. Google selbst spricht bei GA 4 von einer „kompletten Neuausrichtung“ und lobt das neue Analytics in höchsten Tönen: Es sei datenschutzorientiert und zukunftssicher, biete intelligente Lösungen inklusive der Nutzung maschinellen Lernens und insgesamt bessere Möglichkeiten zur Integration in andere Systeme und anderer Daten. Schaut man sich die technischen Neuerungen an, fällt wie zuvor genannt zunächst das neue User-Interface auf. Die größte technische Neuerung ist aber die sogenannte „eventbasierte Anwendung“. Der Begriff meint eine Umorientierung in der Datenerhebung von Sitzungen zu Ereignissen. Bisher wurden beim Vorgänger „Universal Analytics“ die jeweiligen Sitzungen und Seitenaufrufe eines Users ausgewertet. Dies wird nun durch sogenannte „Standardereignisse“ ersetzt. Google Analytics 4 wertet hier z.B. die Scrolltiefe auf der Webseite, Klicks von Endnutzern auf externe Links oder die Interaktion mit Videoinhalten aus. So werden weitaus detailliertere Auswertungen möglich. Hierbei kommt auch die Google KI zum Einsatz, die es sogar möglich macht, Nutzer geräteübergreifend zu identifizieren und zu verfolgen. So kann ein Unternehmen z.B. prüfen, ob die auf dem Smartphone ausgestrahlte Werbung zu einem Kauf des Nutzers an seinem Desktop-Rechner geführt hat. In Bezug auf die Analysen wirbt Google mit der standardmäßigen Anonymisierung der IP-Adresse. Durch die „neue Anonymität des Nutzers“ soll eine dauerhafte Datenschutzkonformität erreicht werden. Dies bedeutet aus Sicht von Google im Umkehrschluss allerdings auch, dass Datenerhebungen nach Meinung des Unternehmens künftig kein Problem mehr darstellen. Ganz nach dem Motto „Wenn die Daten jetzt alle anonymisiert sind, können wir ja gefahrlos gleich ein paar mehr davon sammeln“. Auf diese Weise möchte Google größere Datenlücken in seinen Analysen vermeiden.

Eine weitere Neuerung ist die stark vereinfachte Einbindung des Tools. Bisher musste der Webseiten-Code angepasst werden, um Google Analytics einzusetzen. Dies ist nun nicht mehr der Fall, wodurch die Einrichtung des Tools deutlich anfängerfreundlicher wird. Auch soll es künftig leichter werden, Daten von verschiedenen Anwendungen (Webseite, App) zusammenzuführen und GA 4 so plattformübergreifend zu nutzen. Außerdem soll das neue GA 4 nach Aussagen von Google komplett ohne Cookies tracken. Diese werden durch eine nutzerbasierte Messung ersetzt, die insgesamt datenschutzfreundlicher sein soll, zumal auch die IP-Adresse anonymisiert wird. Hierbei wäre aus Googles Sicht keine konkrete Zustimmung des Nutzers in das Tracking mehr notwendig. Soweit so gut. In unserem nachfolgenden Blog-Artikel behandeln wir die Neuerungen von GA 4 einmal aus der Sicht des Datenschutzes allgemein und aus der der Datenschutzbehörden.

Quellenangaben:
– Artikel „Google Analytics 4 – Können Sie das Tool noch datenschutzkonform nutzen?“, abgerufen am 25.11.2022 unter: https://legal.trustedshops.com/blog/google-analytics-4-koennen-sie-das-tool-noch-datenschutzkonform-nutzen?utm_campaign=B2B_DE_Mail_Bestof_22&utm_medium=email&_hsmi=233358241&_hsenc=p2ANqtz–iW4H-DPQHiKnuFBlr4Ve312lrMRhIFQ3CfuiEFDoz5LWsOjOXtAcQqeBqOlJ08ToKwsFliYEW3bbZ-KR_lhsHlzzllg&utm_content=233358241&utm_source=hs_email

– Artikel „Website Analytics: Google Analytics 4 kommt“, abgerufen am 25.11.2022 unter: https://www.datenschutzexperte.de/blog/datenschutz-im-internet/website-analytics-google-analytics-4-kommt/

– Artikel „Google Analytics 4: die nächste Generation des Trackings“, abgerufen am 25.11.2022 unter: https://www.forty-four.de/blog/google-analytics-4/