Am 13.11.2024 wurde von der finnischen Datenschutzbehörde Tietosuojavaltuutetun toimisto ein Bußgeld in Höhe von 2.400.000 Euro verhangen. Besonders daran war, dass das Bußgeld aufgrund eines Einzelfalls resultierte.

Eine Privatperson hatte sich bei der Datenschutzbehörde darüber beschwert, dass für diese unaufgefordert ein elektronisches Postfach des Dienstes „OmaPosti“ eingerichtet wurde, was sie allerdings niemals beauftragt hatte. Über dieses Postfach erhielt die Privatperson daraufhin unter anderem Patientendokumente, die sie nicht abrufen konnte, da es ihr nicht möglich war, von solchen elektronischen Diensten Gebrauch zu machen. Zudem stellte die Behörde fest, dass die von Posti aufgesetzten Verträge die Erstellung und Nutzung des E-Postfachs mit anderen Diensten verknüpften. Diese Dienste standen in keinem notwendigen Zusammenhang. Die Behörde kritisierte außerdem, dass die Informationen zur Einrichtung des Postfachs nicht umfassend genug waren.

Posti verstieß in diesem Fall deutlich gegen Art. 6 Abs. 1 DSGVO (Rechtmäßigkeit der Verarbeitung). Zusätzlich zu dem Bußgeld wies die Datenschutzbehörde das Unternehmen an, die Arbeitsabläufe und Dienste anzupassen.

Quellenangaben:

  • DSGVO-Portal, abgerufen am 15.11.2024 unter: https://www.dsgvo-portal.de/bussgelder/dsgvo-bussgeld-gegen-posti-jakelu-oy-2024-11-15-FI-4004.php

Autorin:

Sabrina Reinecke [SRE], externe betriebliche Datenschutzbeauftragte (TÜV-Zertifizierung)