Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit (HmbBfDI) untersuchte einige in Hamburg ansässige Unternehmen in Bezug auf den Datenschutz. Bei dieser Überprüfung kam heraus, dass ein Dienstleister grob gegen die Aufbewahrungsfristen von personenbezogenen Daten verstoßen hatte.
Dieses Unternehmen bekam ein Bußgeld in Höhe von 900.000 Euro, weil es ohne eine Rechtsgrundlage Datensätze im sechsstelligen Bereich gesammelt hatte, die allesamt personenbezogene Informationen enthielten. Die Daten waren dabei zum Zeitpunkt der Überprüfung der Datenschutzbehörde im November 2023 länger als 5 Jahre über die Aufbewahrungsfrist hinaus gespeichert worden.
Nach Angaben des HmbBfDI räumte das Unternehmen die Ordnungswidrigkeit ein, zahlte das Bußgeld und arbeitete mit der Datenschutzbehörde zusammen, um das Versäumnis zu beheben.
Quellenangaben:
- DSGVO-Portal, abgerufen am 15.11.2024 unter: https://www.dsgvo-portal.de/bussgelder/dsgvo-bussgeld-gegen-dienstleister-2024-11-12-DE-3999.php
Autorin:
Sabrina Reinecke [SRE], externe betriebliche Datenschutzbeauftragte (TÜV-Zertifizierung)