Die Datenschutzbehörde Niedersachen erließ ein Bußgeld in Höhe von 50.000 Euro, weil ein Versandhändler ein E-Mail-Newslettersystem einsetzte, das über einen relevanten Zeitraum keine Abmeldungen zuließ. Grund hierfür war angeblich eine technische Störung.

Da die E-Mails in einer hohen Frequenz gesendet wurden und auch eine Abmeldung über den Kundensupport bei vielen Betroffenen erfolglos war, wurde die Datenschutzbehörde eingeschaltet. Den Beschwerden war auch entnehmbar, dass vereinzelt Auskunftsersuchen von Betrofffenen nicht beantwortet wurden. In die Bußgeldbemessung gingen neben datenschutzrelevanten Gesichtspunkten auch wettbewerbsrechtliche Aspekte ein.

Quellenangabe:

– Artikel: „Top 5 DSGVO-Bußgelder im Juli 2023“, abgerufen am 01.08.2023 unter: https://www.dr-datenschutz.de/top-5-dsgvo-bussgelder-im-juli-2023/