+++ Eine Universität auf Zypern hatte einen Datenschutzvorfall bei der zuständigen Behörde gemeldet, bei dem sich Hacker Zugang zu den Studentendaten verschafft und diese anschließend im Darknet veröffentlicht hatten. Bei der Aufarbeitung des Falls stellte die Datenschutzbehörde Zypern fest, dass die Universität keine geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen hatte, um die personenbezogenen Daten ausreichend zu schützen. Da hier ein Verstoß gegen Art. 5 DSGVO (Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten) sowie gegen Art. 32 DSGVO (Sicherheit der Verarbeitung) vorlag, muss die Universität ein Bußgeld in Höhe von 45.000 Euro bezahlen. +++

+++ Die französische Gemeinde Kourou muss ein Bußgeld in Höhe von 10.000 Euro bezahlen, da sie es versäumt hat, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die französische Datenschutzbehörde CNIL hatte darauf bereits Ende 2022 in einer Verwarnung hingewiesen, allerdings war die Gemeinde der Aufforderung bisher nicht nachgekommen. Für jeden weiteren versäumten Tag muss die Gemeinde ein Strafgeld in Höhe von 150 Euro bezahlen. +++

Quellenangabe:

– Artikel „Top 5 DSGVO-Bußgelder im Dezember 2023“, abgerufen am 31.01.2024 unter: https://www.dr-datenschutz.de/top-5-dsgvo-bussgelder-im-dezember-2023/