In Schweden hat die Datenschutzbehörde „Datainspektionen“ mit der Prüfung von acht klinischen Einrichtungen einen Rundumschlag durchgeführt: sieben davon erhielten ein Bußgeld! Die Behörde deckte Verstöße gegen Art. 5 DSGVO (Grundsätze der Verarbeitung) sowie Art. 32 DSGVO (Sicherheit der Verarbeitung) auf, und kritistere vor allem die folgenden Punkte: keine Risikoanalyse für den Zugriff auf Patientendaten unverantwortliche […]