In Schweden hat die Datenschutzbehörde „Datainspektionen“ mit der Prüfung von acht klinischen Einrichtungen einen Rundumschlag durchgeführt: sieben davon erhielten ein Bußgeld!

Die Behörde deckte Verstöße gegen Art. 5 DSGVO (Grundsätze der Verarbeitung) sowie Art. 32 DSGVO (Sicherheit der Verarbeitung) auf, und kritistere vor allem die folgenden Punkte:

  • keine Risikoanalyse für den Zugriff auf Patientendaten
  • unverantwortliche Benutzer-Berechtigungen im Krankenhausinformationssystem
  • Zugriffsmöglichkeiten der Mitarbeiter auf vertrauliche Patientendaten, die diese nicht benötigten

Das höchste Bußgeld, in Höhe von 2.895.054 €, erhielt die Capio St. Göran Krankenhaus AB.

Weitere ausgesprochene Bußgelder für die anderen Einrichtungen waren u.a.:

  • Aleris Sjukvård AB: 1.447.527 €
  • Aleris Närsjukvård AB 1.158.022 €
  • Karolinska Universitätsklinikum Solna: 386.007 €
  • Universitätsklinikum Sahlgrenska 337.756 €
  • Gesundheitsamt der Region Västerbotten: 241.255 €
  • Regionalrat Region Östergötland: 241.255 €

Quelle: GDPR Enforcement Tracker