[Stuttgart.] Daten sind die neue Währung. Wer davon absieht Daten von sich preiszugeben wird insbesondere bei den Themen Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit benachteiligt. Zu diesem Sachverhalt sind zahlreiche Beschwerden beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in Baden-Württemberg eingegangen. Kritisierte Punkte sind u.a. die Datenerhebung und -auswertung sowie die zugrundeliegenden Berechnungsverfahren bei Bonitätsbewertungen.

Für die Vergabe eines Kredits ist eine solide Bonität notwendig. Dies wird vor allem von Wirtschaftsauskunfteien wie z.B. der Schufa oder der Creditreform bewertet. Tatsächlich ist es aber so, dass der Bonitätswert sinkt, wenn wenige Daten zum Antragssteller vorliegen. Die Bonität einer Privatperson oder eines Unternehmens wird aufgrund von Wahrscheinlichkeiten berechnet, den sogenannten „Scorewerten“, die aus einer Vielzahl von Datensätzen gebildet werden. Liegen nicht genug Datensätze vor, weil der Antragsteller sie nicht mitteilen möchte, wird dies für ihn negativ ausgelegt. Mögliche Folgen sind z.B. die Ablehnung von Krediten oder Leasingverträgen sowie direkte Auswirkungen auf einen Geschäftsbetrieb.

Quellen für die Daten, die in die Bewertung eingehen, sind neben den vom Antragssteller selbst mitgeteilten Informationen vor allem Daten, die aus öffentlich zugänglichen Datenbänken (z.B. Handelsregistereinträge, etc.) oder aus der zweifelshaften Zusammenarbeit mit Inkassobüros eingeholt werden. Auch falsche oder veraltete Datensätze stellen ein Problem dar. Derzeit werden aufgrund der zahlreichen Beschwerden viele Wirtschaftsauskunfteien geprüft.

Quelle: Artikel „Ohne Daten kein Kredit? – LfDI verwarnt Auskunftei“, abgerufen am 18.06.2020 unter https://www.dr-datenschutz.de/ohne-daten-kein-kredit-lfdi-verwarnt-auskunftei/