Die schwedische Datenschutzbehörde „IMY“ sprach ein Bußgeld in Höhe von 250.000 Euro gegen eine schwedische Polizeibehörde aus, da einige Mitarbeiter die Gesichtserkennungssoftware Clearview Al zu Ermittlungszwecken einsetzten. Dies geschah nach Angaben der Polizeibehörde ohne Autorisierung. Ebenfalls sei die Software den Mitarbeitern ausdrücklich nicht von der Polizeibehörde zur Verfügung gestellt worden. Dennoch kam die Datenschutzbehörde zu dem Schluss, dass die Polizeistelle ihrer Rolle als Verantwortliche im Sinne der DSGVO nicht nachgekommen sei. Zudem verstieß die Verarbeitung gegen den schwedischen Criminal Data Act. Darüber hinaus wurde von der Datenschutzbehörde festgestellt, dass bei der Polizeistelle weder eine Datenschutzfolgenabschätzung durchgeführt wurde, noch dass geeignete technisch-organisatorische Maßnahmen für Datenverarbeitungen vorlagen. Diese summierten Verstöße kamen schließlich in dem Bußgeld in Höhe von 250.000 Euro zum Tragen.

Quellenangabe:

  • Artikel „Top 5 DSGVO-Bußgelder im Februar 2021“, abgerufen am 16.02.2022 unter: https://www.dr-datenschutz.de/top-5-dsgvo-bussgelder-im-februar-2021/