Ein anonymes deutsches Unternehmen hatte von der brandenburgischen Landesdatenschutzbeauftragten ein Bußgeld in Höhe von 50.000 Euro bekommen, weil es für die Erteilung von Auskünften einen Dienstleister eingesetzt hatte, den es den Betroffenen gegenüber nicht offenlegte. Dies wurde ersichtlich, da der Dienstleister für die Auskünfte sein eigenes Logo verwendete. Dies wunderte Betroffene, sodass sich diese an […]