Das Bundesverfassungsgericht dürfte die Euphorie von Frau Faeser, mit der sie vor ein paar Monaten ihr „Sicherheitspaket“ vorgestellt hatte, mit seinem Urteil vom 01.10.2024 deutlich ausgebremst haben. Vorgesehen ist in dem Paket u.a. die Möglichkeit für Ermittlungsbehörden und Polizei, das Internet mit automatisierter Software nach Gesichtsbildern zu durchforsten und diese Daten für biometrische Abgleiche nutzen zu können. Darüber hinaus sollen polizeiliche Daten für das Training von KI-Software genutzt werden dürfen. Auch ist vorgesehen, dass Personen, die Verdächtigen (aus welchen Gründen auch immer) nahestehen, heimlich überwacht werden dürfen. Unter anderem der Chaos Computer Club („CCC“) kritisierte das Paket stark und spricht von einem biometrischen Überwachungsexzess, der einen neuen Tiefpunkt im Abbau von Grundrechten markiere.

Grundlage dieses Pakets ist das Bundeskriminalamt (BKA)-Gesetz. Gegen diese umfangreichen Überwachungs- und Datensammelbefugnisse hatten mehrere Personen geklagt und das Bundesverfassungsgericht gab ihnen nun in Teilen Recht, da einige der erteilten Befugnisse nicht mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar seien. Das Urteil hat zur Folge, dass die Befugnisse des BKA eingeschränkt werden müssen – insbesondere eine heimliche Überwachung der Kontaktpersonen von Verdächtigen und das Sammeln und Speichern von Daten muss nun strenger geregelt werden, bis Juli 2025 bleibt dafür Zeit. Bundesinnenministerin Faeser hat bereits angekündigt, dies schnell in die Wege zu leiten, hält aber weiter an ihrer Initiative fest: „Das Bundeskriminalamt braucht schlagkräftige Instrumente im Kampf gegen Terrorismus und schwere und organisierte Kriminalität. Dafür werden wir weiter sorgen“, betonte sie gegenüber der Rheinischen Post. 

Das aktuelle Urteil sieht die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) als Erfolg. Bereits zum siebten Mal in wenigen Jahren habe das Bundesverfassungsgericht auf Initiative der Gesellschaft verfassungswidrige Regelungen eines Sicherheitsgesetzes gekippt, so Bijan Moini, Verfahrensbevollmächtigter und Legal Director der GFF. [MF]

Quellenangabe:

  • Artikel „BKA-Gesetz in Teilen verfassungswidrig“, abgerufen am 02.10.2024 unter: https://www.tagesschau.de/inland/bka-bverfg-urteil-100.html
  • Artikel „Gesichtserkennung: Scharfe Kritik an Plan für „biometrische Rundum-Überwachung“, abgerufen am 02.10.2024 unter: https://www.heise.de/news/Gesichtserkennung-Scharfe-Kritik-an-Plan-fuer-biometrische-Rundum-Ueberwachung-9853072.html
  • Artikel „Nancy Faeser kündigt rasche Änderung von BKA-Gesetz an“, abgerufen am 02.10.2024 unter: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-10/bka-gesetz-urteil-verfassungsgericht-nancy-faeser-nachbesserungen
  • Artikel „Kritik am „Sicherheitspaket“ der Bundesregierung“, abgerufen am 02.10.2024 unter: https://stiftungdatenschutz.org/veroeffentlichungen/datenschutzwoche/detailansicht/datenschutzwoche-vom-2-september-2024-515
  • Artikel „Biometrischer Überwachungsexzess der Bundesregierung“, abgerufen am 02.10.2024 unter: https://www.ccc.de/de/updates/2024/biometrischer-uberwachungsexzess-der-bundesregierung

Autorin:

Merle Fraaß [MF], externe betriebliche Datenschutzbeauftragte (TÜV-Zertifizierung)