Am 26.06.2024 sprach die italienische Datenschutzbehörde Garante per la protezione dei dati personali (GPDP) ein Bußgeld in Höhe von 6.419.631 Euro gegen das italienische Energieunternehmen Eni Plenitude SpA Società Benefit aus.

Die GPDP reagierte damit auf über 107 Meldungen und 8 Beschwerden von Privatpersonen, die allesamt von Eni Plenitude getätigte Werbeanrufe ohne Einwilligung der Angerufenen betrafen. Die weitere Untersuchung einer beispielhaften Geschäftswoche des Unternehmens ergab, dass von 747 abgeschlossenen Verträgen insgesamt 657 aus illegalen Kontaktaufnahmen entstanden. Hierbei spielten scheinbar auch die von Eni engagierten Subunternehmen und Werbeagenturen eine Rolle.

Eni Plenitude hatte insbesondere gegen eine ganze Reihe von Grundsätzen der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (u.a. Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz, Richtigkeit, Integrität und Vertraulichkeit, Rechenschaftspflicht des Verantwortlichen) verstoßen. Ebenso missachtete das Unternehmen die Vorgaben des Art. 6 DSGVO (Rechtmäßigkeit der Verarbeitung) sowie des Art. 24 DSGVO (Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen), des Art. 25 DSGVO (Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen) und des 28 DSGVO (Auftragsverarbeiter).

Quellenangabe:

  • DSGVO-Portal, abgerufen am 26.06.2024 unter: https://www.dsgvo-portal.de/dsgvo-bussgeld-datenbank/