[Berlin.] Seit Juli diesen Jahres arbeitet unsere Bundesregierung daran, das E-Government in Deutschland vorantreiben. Damit Datenübertragungen künftig einfacher und schneller gehen und es keine unnötige Bürokratie mehr gibt, sollen sämtliche Ämter auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene ihre Datenbanken zu einer großen „Super-Datenbank“ zusammenlegen. Damit der einzelne Bürger in dieser auch schnell gefunden wird, und alle zu ihm gehörenden Daten einsehbar sind, soll die Steuernummer trotz vielseitiger verfassungs- und datenschutzrechtlicher Bedenken zu einer Bürgernummer umfunktioniert werden.

Diesem Vorhaben der Bundesregierung steht der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber höchst kritisch gegenüber. Laut ihm könnten im Fall eines Missbrauchs Daten sehr leicht zusammengeführt werden. Das Risiko für den Einzelnen sei somit sehr hoch. Er verweist auf die Umsetzung des E-Governments in Österreich, die über eine Krypto-Lösung für jeden Bürger eine „Stammzahl“ eingeführt haben, aus der in einer Zentralstelle auf Grundlagen von kryptografischen Verfahren bereichsspezifische Nummern für unterschiedliche Behörden generiert werden. Es ist hierbei nicht möglich die Stammzahl zurückzurechnen. So könnten im Fall eines Missbrauchs nur bereichsspezifische Informationen abgegriffen werden.

Die Bundesregierung lehnt dieses Verfahren ab und möchte stattdessen eine Prüfstelle zwischen unterschiedlichen Ämtern einführen, die überwacht, ob Sender und Empfänger die Daten rechtmäßig übermitteln dürfen. Es bleibt spannend in diesem Fall, da das Bundesverfassungsgericht hier eine Entscheidung treffen soll.

Quelle 1: Artikel „Von der Steuer-ID zur Überwachungs-Bürgernummer“, abgerufen am 14.08.2020 unter https://www.dr-datenschutz.de/von-der-steuer-id-zur-ueberwachungs-buergernummer/

Quelle 2: Artikel „Steuer-ID soll Bürgernummer werden – Datenschützer sind alarmiert“, abgerufen am 14.08.2020 unter https://www.heise.de/ct/artikel/Steuer-ID-soll-Buergernummer-werden-Datenschuetzer-sind-alarmiert-4798248.html