Ende Oktober 2023 wurde ein Bußgeld in Höhe von 30.265 Euro gegen H&M ausgesprochen, weil das Unternehmen trotz vorliegendem Widerspruch weiterhin Newsletter an Kunden versendet hatte. In insgesamt sechs Fällen aus mehreren Ländern hatten sich Privatpersonen darüber beschwert, trotz Widerspruch weitere Newsletter erhalten zu haben. Die schwedische Aufsichtsbehörde IMY leitete daraufhin eine Untersuchung gegen H&M ein. In diesem Zuge wurde auch aufgedeckt, dass H&M nicht sichergestellt hatte, dass der Abmeldelink für Newsletter zuverlässig funktionierte. Das Unternehmen verstieß damit gegen die Art. 6 Abs. 1 DSGVO (Rechtmäßigkeit der Verarbeitung), Art. 12 Abs. 2 und 3 DSGVO (Rechte der betroffenen Personen) sowie Art. 21 Abs. 3 DSGVO (Widerspruchsrecht). Die IMY verhängte daher ein Bußgeld in Höhe von 350.000 SEK (umgerechnet 30.265 Euro).

Quellenangabe:

– Artikel „Top 5 DSGVO-Bußgelder im Oktober 2023, Unterartikel: Newsletterversand trotz Widerspruch“, abgerufen am 01.12.2023 unter: https://www.dr-datenschutz.de/top-5-dsgvo-bussgelder-im-oktober-2023/