Im September wurde ein Bußgeld in Höhe von 345.000.000 Euro gegen die TikTok Technology Limited ausgesprochen, weil diese minderjährige Nutzer nur unzureichend geschützt und zudem gegen grundsätzliche Datenschutzerfordernisse verstoßen hatte.

Die irische Datenschutzbehörde hatte hier festgestellt, dass TikTok über einen längeren Zeitraum von Juli 2020 bis Dezember 2020 mehrfache Verstöße im Umgang mit personenbezogenen Daten von Minderjährigen begangen hatte. Zu diesen Verstößen gehörten u.a., dass die Profile von minderjährigen Nutzern automatisch auf öffentlich gestellt gewesen waren. Darüber hinaus konnte über die sogenannte „Familienverbindung-Einstellung“ das Nutzerkonto eines Minderjährigen mit dem eines Erwachsenen verbunden werden, was infolge dessen auch eine Aktivierung der Direktnachrichtenfunktion nach sich zog. Leider wurde von Seiten TikToks nicht hinreichend überprüft, ob es sich bei dem Erwachsenen auch um das Elternteil handelte.

Darüber hinaus setze TikTok generell manipulative Designs und Prozesse ein, um Nutzer dazu zu bewegen datenschutzfeindliche Einstellungen zu akzeptieren. Insgesamt verstieß TikTok gegen die nachfolgenden Artikel der DSGVO: Art. 5 a), c), f) (Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten), Art. 12 und Art. 13 (Betroffenenrechte), Art. 24 (Verantwortung des Verantwortlichen) sowie Art. 25 (Datenschutz durch Technikgestaltung).

Diese Entscheidung und einige weitere zeigen, dass insbesondere soziale Netzwerke im Zentrum der Aufmerksamkeit der Datenschutzbehörden stehen. Die Behörden fordern dabei insbesondere die Umsetzung des Datenschutzes durch Technikgestaltung sowie das Ergreifen geeigneter technisch-organisatorischer Maßnahmen zum Schutz der Nutzerdaten. Hierbei wird besonders auf die Einhaltung von den Datenschutzgrundsätzen wie dem Zweckbindungsgrundsatz, der Datenminimierung sowie auf die Transparenzpflichten hingewiesen.

Quellenangabe:

– Artikel „Top 5 DSGVO-Bußgelder im September 2023, Unterartikel: Unzureichender Schutz der Daten von Minderjährigen“, abgerufen am 26.10.2023 unter: https://www.dr-datenschutz.de/top-5-dsgvo-bussgelder-im-september-2023/