Die französische Datenschutzbehörde CNIL hat ein Bußgeld in Höhe von 60 Millionen Euro gegen den Softwarehersteller Microsoft Ireland Operations Limited ausgesprochen. Der Anlass für das Bußgeld war, dass Microsoft auf den Endgeräten von Nutzern der bing.com-Suchmaschine bereits beim ersten Aufruf einer Webseite Cookies gesetzt hatte, ohne davor eine Einwilligung einzuholen. Die Cookies wurden dabei u.a. auch zu Werbezwecken genutzt.

Nach einer Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, hatte diese Kontrollen bei der Suchmaschine durchgeführt. Neben dem Bußgeld wurde Microsoft dazu verpflichtet, innerhalb von drei Monaten zwingend die Einwilligung der Nutzer vor jeglicher Cookiesetzung einzuholen. Für den Fall, dass Microsoft dieser Auflage nicht nachkommt, wird ein Zwangsgeld von 60.000 Euro pro Tag der Verspätung fällig.

Auch dieser Fall zeigt wieder einmal, wie schnell ein unzureichendes Einwilligungsmanagement teuer werden kann – auch für die Großunternehmen und Konzerne. Daher lohnt es sich hier darauf Acht zu geben, dass der Cookiemanager vollumfänglich befüllt und datenschutzkonform umgesetzt ist.

Quellenangaben:

– Artikel „Top 5 DSGVO-Bußgelder im Dezember 2022“, abgerufen am 20.01.2023 unter: https://www.dr-datenschutz.de/top-5-dsgvo-bussgelder-im-dezember-2022/