Dass es Telekommunikations-Unternehmen mit dem Datenschutz nicht so genau nehmen, ist schon lange kein Geheimnis mehr. Beispielsweise hat kaum ein Unternehmen so viele DSGVO-Bußgelder in verschiedenen EU-Ländern kassiert, wie der Anbieter Vodaphone.

Aktuell gibt es einen neuen Datenschutzvorfall, in den auch die Schufa involviert ist. Vielen Mobilfunkanbieter droht aktuell eine Klagewelle, weil sie unerlaubt Daten ihrer Kunden an die Auskunftei weitergegeben haben. Hierbei handelte es sich allerdings um keine Einzeldaten sondern um eine massenhafte Datenübertragung ohne Rechtsgrundlage. Eine solche Übertragung dürfte ohne eine wirksame Einwilligung durch die betroffene Person nicht getätigt werden.

Auch der Schufa selbst drohen Konsequenzen, da sie die Daten ebenfalls nicht hätte verarbeiten dürfen. Die Daten wurden von den Mobilfunkanbietern zum Zweck der Auswertung und Profilbildung freigeben. Die automatisch erstellten Scores der Schufa sind aufgrund der unrechtmäßigen Datengrundlage nicht mit der DSGVO vereinbar. Die meisten Klagen richten sich aktuell an die Mobilfunkanbieter, aber auch die Schufa selbst könnte sich auf Klagen von Betroffenen einstellen.

In der Aufarbeitung aktueller Mandanten-Fälle hat die Kölner Kanzlei WBS die Datenschutzbestimmungen verschiedener Mobilfunkanbieter geprüft und erhebliche Mängel festgestellt. Bei den Ermittlungen gegen die Mobilfunkanbieter kam ebenfalls heraus, dass kaum einer der Anbieter seine Datenübertragungen gemäß den Grundsätzen der DSGVO umgesetzt habe. Das gelte für die Anbieter Deutsche Telekom, Vodafone, Telefónica mit O2, Drillisch, Freenet und Mobilcom-Debitel. Betroffene Personen könnten sich grundsätzlich rechtlich gegen die unerlaubte Datenübertragung wehren, wobei ihnen laut WBS-Rechtsanwalt Solmecke bis zu 5000 Euro Schadensersatz zustehen könnten. „Das sind Schadensersatzzahlungen, die etliche Gerichte in der Vergangenheit bei illegalen Schufa-Einträgen auch genauso ausgeurteilt haben“ so Solmecke.

Aktuell haben sich bereits zahlreiche betroffene Personen gemeldet. Die ebenfalls in Köln verankerte Rechtsberatungsplattform Legalbird hat nach eigenen Aussagen von über 100.000 Verbrauchern Meldung erhalten. Ein Legalbird-Mitarbeiter sagt dazu: „Wir haben bereits über 15.000 Schufa-Auszüge für unsere Mandanten angefordert und nach den ersten 3500 Datensätzen festgestellt, dass jeder dritte Mobilfunkvertrag tatsächlich auch betroffen ist!“ Dabei handele es sich mit 35 Prozent vor allem um Kunden von Vodafone, allerdings unmittelbar gefolgt von Telefónica mit O2 (26 Prozent) und der Telekom (17 Prozent).

Quellenangabe:

– Artikel „Datenweitergabe an Schufa: Mobilfunkanbietern droht Klagewelle „, abgerufen am 26.09.2023 unter: https://www.heise.de/news/Schufa-Score-Wert-Handy-Daten-Klagewellen-von-Verbrauchern-zeichnen-sich-ab-9316126.html?wt_mc=nl.red.ho.ho-nl-daily.2023-09-26.ansprache.ansprache